Ambulante Dienste gGmbH Lebenshilfe Oder-Spree – Schulbegleitung, Kitabegleitung & Familien unterstützender Dienst

Ambulante Dienste gGmbH Lebenshilfe Oder-Spree

Professionelle Schulbegleitung, Kitabegleitung und Familien unterstützender Dienst in Brandenburg. Wir sichern Teilhabe, entlasten Familien und unterstützen Kostenträger durch strukturierte, wirtschaftliche Leistungsumsetzung. Jetzt Beratung anfragen

Schul- und Kitabegleitung in Brandenburg

Was ist Schul- und Kitabegleitung?

Schul- und Kitabegleitung ermöglicht Kindern mit Unterstützungsbedarf die gleichberechtigte Teilhabe am Bildungsalltag. Ziel ist Stabilisierung, Förderung der Selbstständigkeit und langfristige Integration.

Anspruchsberechtigte

Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung sowie Kinder mit erheblichem Förderbedarf.

Gesetzliche Grundlagen

  • SGB VIII §35a
  • SGB IX Teilhabe
  • SGB XII Eingliederungshilfe

Mehrwert für Kostenträger

Strukturierte Einsatzplanung, qualifiziertes Personal, dokumentierte Zielerreichung, enge Abstimmung mit Schulen, Kitas und Behörden sowie wirtschaftliche Leistungssteuerung.

Beispiel in leichter Sprache

Ein Kind braucht Hilfe in der Schule. Die Eltern stellen einen Antrag beim Amt.

Das Amt prüft Arztberichte und Schulberichte.

Das Amt entscheidet über die Hilfe.

Danach startet die Schulbegleitung.

Familien unterstützender Dienst (FUD)

Was ist der FUD?

Der FUD entlastet Familien im Alltag und ermöglicht soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Anspruchsberechtigte

Familien mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit Behinderung oder erhöhtem Unterstützungsbedarf.

Gesetzliche Grundlagen

  • SGB IX
  • SGB XI Entlastungsleistungen
  • Landesrecht Brandenburg

Mehrwert für Kostenträger

Bedarfsgerechte Einsatzsteuerung, transparente Leistungsnachweise, stabile Betreuungssituationen und nachweisbare Entlastung von Familien.

Beispiel in leichter Sprache

Eine Familie braucht Unterstützung.

Sie stellt einen Antrag bei Pflegekasse oder Amt.

Das Amt prüft den Bedarf.

Dann startet die Unterstützung.

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