Gemeinnützige Ambulante Dienste GmbH Lebenshilfe Oder-Spree

Kind mit Spielzeugkamera – Inklusion in Fürstenwalde/Spree und Umgebung & Erkner und Umgebung

Was wir für Sie tun

Die Gemeinnützige Ambulante Dienste GmbH Lebenshilfe Oder-Spree bietet Schulbegleitung, Kitabegleitung, Einzelfallhilfe und den Familienunterstützenden Dienst für Familien im Landkreis Oder-Spree.

Schulbegleitung

Individuelle Begleitung im Schulalltag – damit Kinder mit Behinderung oder Förderbedarf gleichberechtigt lernen und am Schulleben teilhaben können.

Integrationshilfe · Inklusion · SGB IX

Kitabegleitung

Persönliche Einzelfallhilfe in der Kita – für gleichberechtigte Teilhabe am Kita-Alltag in Erkner und der Region Oder-Spree.

Einzelfallhilfe · Kita · SGB VIII

Familienunterstützender Dienst

Stundenweise Betreuung, Freizeitgestaltung und Entlastung für Familien – direkt vor Ort oder in der Gemeinschaft.

Entlastung · Freizeit · SGB IX/XI

Inklusion im Schulalltag – Schulbegleitung beantragen

Schulbegleiter unterstützen Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen im Schulalltag in Fürstenwalde/Spree und Umgebung. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung – in Regelschulen ebenso wie in Förderschulen.

  • Persönliche Assistenz im Unterricht Der Schulbegleiter hilft beim Schreiben, Orientieren, Kommunizieren und bei der Strukturierung des Lernalltags – individuell auf das Kind abgestimmt.
  • Soziale Teilhabe und Inklusion Unterstützung in Pausen und Gruppenarbeiten – damit Kinder Freundschaften schließen und inklusiv lernen können.
  • Pflegerische Hilfen bei Bedarf Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen oder beim sicheren Transport im Schulgebäude – wo nötig.
  • Zusammenarbeit mit Schule und Eltern Regelmäßiger Austausch mit Lehrern, Schulleitung und Eltern zur Weiterentwicklung der individuellen Förderplanung.

⚖️ Schulbegleitung beantragen – Gesetzliche Grundlagen

§ 112 SGB IX § 35a SGB VIII § 54 SGB XII

Die Schulbegleitung ist eine Eingliederungshilfe nach SGB IX. Bei seelischer Behinderung – z. B. Autismus-Spektrum oder ADHS – greift § 35a SGB VIII. Der Antrag wird beim Sozial- oder Jugendamt gestellt. Das Land Brandenburg hat die Schulbegleitpflicht gesetzlich verankert.

🌟 Leichte Sprache

Was ist Schulbegleitung?

  1. Manche Kinder brauchen Hilfe in der Schule.
  2. Ein Schulbegleiter kommt jeden Tag mit.
  3. Er hilft beim Lernen und beim Mitspielen.
  4. Das Kind lernt mit anderen Kindern zusammen.
  5. Das nennt man Inklusion.
📋 So beantragen Sie Schulbegleitung

Der Weg zur Schulbegleitung in Brandenburg

  1. Sprechen Sie mit dem Kinderarzt Ihres Kindes.
  2. Holen Sie ein ärztliches Attest oder Bescheid.
  3. Stellen Sie einen Antrag beim Sozial- oder Jugendamt.
  4. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir begleiten Sie.

Kitabegleitung – Einzelfallhilfe in der Kita

🌟 Leichte Sprache

Was ist Kitabegleitung?

  1. Manche Kinder brauchen Hilfe in der Kita.
  2. Ein Begleiter kommt jeden Tag mit in die Kita.
  3. Er spielt und hilft beim Alltag.
  4. Das Kind kann mit anderen Kindern mitmachen.
📋 Einzelfallhilfe beantragen

So stellen Sie den Antrag

  1. Sprechen Sie mit der Kita-Leitung.
  2. Holen Sie eine ärztliche Stellungnahme.
  3. Stellen Sie einen Antrag beim Jugendamt Oder-Spree.
  4. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten – kostenlos.

Die Kitabegleitung – auch Einzelfallhilfe genannt – unterstützt Kinder mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerung im Kita-Alltag in Erkner und der Region Oder-Spree. Qualifizierte Begleiter helfen beim Spielen, beim sozialen Miteinander und bei der alltäglichen Versorgung.

  • Alltagsbegleitung in der Kita Unterstützung bei Mahlzeiten, Ruhephasen, Ausflügen und Gruppenaktivitäten – damit das Kind vollständig am Kita-Leben teilhat.
  • Entwicklungsförderung Gemeinsam mit Erziehern und Therapeuten wird die individuelle Entwicklung begleitet und gefördert.
  • Elternberatung und Zusammenarbeit Regelmäßige Absprachen mit Eltern und Kita-Team für eine durchgängige, verlässliche Begleitung.

⚖️ Kitabegleitung & Einzelfallhilfe – Gesetzliche Grundlagen

§ 35a SGB VIII § 112 SGB IX § 36 SGB VIII

Kitabegleitung und Einzelfallhilfe werden als Eingliederungshilfe (SGB IX) oder über die Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII) finanziert. Zuständig ist das Jugendamt oder der überörtliche Träger im Landkreis Oder-Spree.

FUD – Entlastung und Freizeit für Familien

✏️ Leichte Sprache

Was ist der Familienunterstützende Dienst (FUD)?

  1. FUD bedeutet Familienunterstützender Dienst.
  2. Ein Mitarbeiter betreut Ihr Kind einzeln
  3. Mehrere Mitarbeiter betreuen Ihr Kind in der Gruppe
  4. Er spielt und macht Ausflüge mit dem Kind.
  5. Die Eltern können sich ausruhen.
  6. Das ist wichtig – Eltern brauchen auch Pause.
🎯 Freizeit für Kinder mit Behinderung

Freizeitaktivitäten im FUD – Region Oder-Spree

🦙 Alpaka-Lebensglück in Reichenwalde

Begegnung mit Alpakas – ruhige, sensorische Erlebnisse.

🎨 Kreatives Malen

Freies Gestalten mit Farben und Materialien – für alle Altersgruppen.

🧩 Spielegruppe

Gemeinsames Spielen und soziales Miteinander in der Gruppe.

🏀 Sport

Bewegung und Spaß – individuell angepasst an den Förderbedarf.

Spaziergänge · Ausflüge · Spielgruppen · Basteln · Sport · Schwimmbad · Kino · Zoo · Alltagsbegleitung – individuell abgestimmt auf das Kind und die Region Fürstenwalde/Spree und Erkner.

Der Familienunterstützende Dienst (FUD) bietet stundenweise Betreuung und Freizeitgestaltung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung im Landkreis Oder-Spree. Familien werden entlastet – Geschwisterkinder kommen nicht zu kurz, und das betreute Kind erlebt Freizeit und soziale Teilhabe.

  • Freizeit und Ausflüge für Kinder mit Behinderung Gemeinsame Aktivitäten, Hobbys und Ausflüge in der Region Oder-Spree – abgestimmt auf Wünsche und Fähigkeiten.
  • Stundenweise Betreuung – flexibel Flexible Zeiten – stundenweise, nachmittags oder am Wochenende – nach Absprache mit der Familie.
  • Entlastung für Eltern und Geschwister Eltern gewinnen Zeit für sich und können neue Kraft schöpfen. Geschwister bekommen mehr Aufmerksamkeit.

⚖️ Familienunterstützender Dienst – Gesetzliche Grundlagen

§ 78 SGB IX § 36 SGB VIII § 39 SGB XI

Der FUD ist eine Leistung der Eingliederungshilfe (SGB IX) und kann auch über die Jugendhilfe (SGB VIII) oder die Pflegeversicherung (SGB XI – Verhinderungspflege) finanziert werden. Der Antrag wird beim zuständigen Leistungsträger im Landkreis Oder-Spree gestellt.

✨ PLANER FÜR FÖRDERBEDARF

Planer-Tools für Schulbegleitung, Kita-Begleitung & Inklusion

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Begleitungs-Planer

Schul- & Kita-Begleitung – Förderbedarf-spezifisch

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Inklusions-Check

Mehr Teilhabe in Fürstenwalde/Spree & Erkner

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✔️ 98 % Weiterempfehlung von Eltern aus Fürstenwalde/Spree und Umgebung & Erkner und Umgebung

Wir sind für Sie da

Fragen zur Schulbegleitung, Kitabegleitung, Einzelfallhilfe oder zum FUD im Landkreis Oder-Spree? Wir beraten Sie kostenlos und unkompliziert.

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